Realschulabschluss nachholen Externenprüfung

Zuletzt aktualisiert: March, 2024

Die Mittlere Reife kann auch im Rahmen einer Nichtschülerprüfung oder auch Externenprüfung – an verschiedenen Schulen – abgelegt werden, sofern die Realschulen zur Abnahme der Prüfung zugelassen worden sind. Unter dem Begriff Externenprüfung bezeichnet man eine Möglichkeit, dass sich der Prüfling für den Abschluss der Mittleren Reife anmeldet, wobei er im Vorfeld keine Regelschule besucht hat. Ihr habt richtig gehört!
Durch die sogenannte Nichtschülerprüfung könnt ihr euren Realschulabschluss auch dann nachholen, wenn ihr zuvor keine Schule besucht habt!

Der Prüfling wird – gemeinsam mit anderen Schülern oder auch Erwachsenen – geprüft, die mitunter sehr wohl den obligatorischen Weg gewählt haben und bereits Bildungswege im ersten oder zweiten Weg absolviert haben.

Florian Mayer

Tipp! Im Fernstudium kannst du deinen Realschulabschluss in einem Jahr nachholen. Mehr dazu erfährst du unter: www.realschulabschlussnachholen.net/realschulabschluss-in-einem-jahr

Florian Mayer(Gründer, realschulabschlussnachholen.net)

An wen richtet sich die Externenprüfung zum Realschulabschluss?

Realschulabschluss Externenprüfung

Die Externen- oder auch Nichtschülerprüfung richtet sich besonders an Interessenten die keine Lust haben sich jeden Abend in die Abendschule zu setzen, oder ihren Realschulabschluss Vollzeit nachzuholen. Daher solltest du ein hohes Maß an Disziplin mitbringen, wenn du dich für diese Art der Prüfung entscheidest. Du solltest aber auch bedenken, dass die Erfolgsquote bei dieser Art der Vorbereitung sehr gering ist. Du brauchst einen Leitfaden der dich durch die Unterlagen bringt. Gut eignet sich dafür z.B ein Fernkurs. Folgende Fernschulen sind derzeit sehr beliebt bei Interessenten, die ihren Realschulabschluss über die Externenprüfung machen möchten:

Die Anmeldung zur Externenprüfung

Wer plant seinen Realschulabschluss ohne den vorherigen Besuch einer vorbereitenden Schule nachzuholen, muss sich als erstes beim zuständigen Schulamt erkundigen, welche Schulen die Externenprüfung überhaupt abnehmen dürfen. Vor allem gilt hier, dass der Wohnsitz zu berücksichtigen ist. Es sollte eine Schule sein, die auch für den Wohnsitz des Prüflings zuständig ist. In der Stadt oder auch im Landkreis sind das Abendgymnasien oder auch Abendrealschulen.

Der Prüfling muss sich – innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes – bei der Schule anmelden. Dabei müssen die Ausschlussfristen eingehalten werden. Wer etwa zur Anmeldung zu spät ist, wird warten müssen, bis der nächste Anmeldezeitraum eingetreten ist. Im Regelfall werden Prüfungen am Schuljahresende oder zum Halbjahr durchgeführt. Du solltest dich daher im Vorfeld informieren, ob die Prüfung zwei- oder nur einmal im Jahr stattfindet.

Welche Voraussetzungen müssen für die Externenprüfung erfüllt werden?

Damit du dich zur Externenprüfung anmelden kannst, muss du das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig ist, dass auch die Schulpflicht zur Gänze erfüllt wurde. Des Weiteren darfst du kein Schüler einer Regelschule, einer Schule des zweiten Bildungsweges oder auch ein Schüler einer Berufsschule sein.

Hinzu kommt, der Nachweis einer ausreichenden Vorbereitung (z.B im Fernstudium). Dabei bleibt es dir selbst überlassen wie du deine Vorbereitung gestalten möchtest. Privatschulen, Volkshochschulen oder auch Fernlehrinstitute bieten regelmäßige und gezielte Vorbereitungen (etwa in Form von Kursen oder auch im Rahmen eines Selbststudiums) an. Du kannst dich aber auch im Selbststudium auf die Prüfung zum Realschulabschluss vorbereiten. Leider liegen hier die Chancen, dass du die Prüfung bestehst bei fast null.

Der Ablauf der Externenprüfung zum Realschulabschluss

Externenprüfung Nichtschülerprüfung

Damit die Externenprüfung durchgeführt werden kann, bildet sich ein sogenannter Prüfungsausschuss. Der Vorsitzende entscheidet – nur auf Grund der Unterlagen des Prüflings und der Vorgespräche – ob dieser auch zugelassen werden kann. Achtung: Es ist extrem wichtig, dass du dem Prüfungsausschuss glaubhaft vermittelst, dass du dich ordentlich vorbereitet hast! Sonst wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Prüfung ist frei von Kosten; in wenigen Fällen kann jedoch eine geringe Verwaltungsgebühr eingehoben werden, die du bezahlen musst. Die Externenprüfung selbst besteht aus einem schriftlichen sowie mündlichen Teil. Je nach Vorbildung (etwa, ob und welche Fremdsprachenkenntnisse vorliegen) kann die Prüfung unterschiedlich ausfallen; vorwiegend achtet jedoch der Prüfer auf die individuellen Vorkenntnisse des Prüflings.

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